Pflegehilfsmittel – was ist das?

Hygiene spielt in der Pflege eine wichtige Rolle, Pflegebedürftige haben daher einen gesetzlichen Anspruch auf Pflegehilfsmittel. Diese Hilfsmittel sollen dem Pflegebedürftigen oder seinen pflegenden Angehörigen den Alltag erleichtern. Der Anspruch auf Pflegehilfsmittel gilt für alle Versicherten mit einer anerkannten Pflegestufe, unabhängig vom Alter. Die Pflegehilfsmittelpauschale beträgt derzeit bis zu 40 Euro monatlich.
Als Pflegehilfsmittel werden Gegenstände bezeichnet, die helfen, eine pflegebedürftige Person zu pflegen. In der Regel unterscheidet man zwischen technischen Pflegehilfsmitteln und Pflegehilfsmitteln, die zum Verbrauch bestimmt sind. Technische Pflegehilfsmittel sind in der Regel über einen längeren Zeitraum nutzbar und können von den Pflegebedürftigen häufig ohne Zuzahlung von der Pflegekasse ausgeliehen werden. In einigen Fällen sind Pflegebedürftige jedoch verpflichtet, Zuzahlungen in Höhe von 10 % des Kaufpreises, höchstens jedoch 25 Euro pro technischem Hilfsmittel, zu leisten. Zu diesen Hilfsmitteln gehören z. B. ein elektrisch verstellbares Pflegebett, ein Toilettenstuhl oder ein Lift für die Badewanne. Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel hingegen sind aus hygienischen Gründen oder aufgrund ihrer Materialbeschaffenheit nur für den einmaligen Gebrauch bestimmt. Beispiele sind Einmalhandschuhe oder Bettschutzeinlagen.

Zu den Pflegehilfsmitteln, für die die Pflegekasse die Kosten übernimmt, zählen unter anderem:

  • Einmalhandschuhe
  • Mundschutz
  • Desinfektionsmittel
  • Schutzbekleidung/-schürzen
  • Bettschutzeinlagen

Nach § 78 Absatz 1 in Verbindung mit § 40 Absatz 2 SGB XI übernimmt die Pflegekasse die Kosten für Pflegehilfs- und Verbrauchshilfsmittel in Höhe von monatlich 40 Euro, wenn:

  • ein anerkannter Pflegegrad (1, 2, 3, 4 oder 5) vorliegt
  • der Pflegebedürftige zu Hause
  • im betreuten Wohnen oder in einer Pflege-Wohngemeinschaft lebt
  • Angehörige, Freunde oder Bekannte, die pflegebedürftige Person pflegen

Mit diesem Anspruch können Sie bis zu 480 Euro im Jahr sparen.

Der Antrag wird in der Regel innerhalb von vier Wochen bewilligt.

Die Kosten für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch werden von der Pflegekasse übernommen. Für technische Pflegehilfsmittel müssen Pflegebedürftige teilweise Zuzahlungen von bis zu 25 Euro leisten.
Pflegebedürftige, die privat versichert sind oder deren Angehörige erhalten die Rechnungen für die monatlichen Pflegehilfsmittel direkt nach Hause geschickt. Sie müssen diese dann selbst an ihre private Pflegeversicherung weiterleiten, um die Erstattung zu erhalten. Personen, die berechtigt sind, Beihilfe zu erhalten, können sich das Geld für die Pflegehilfsmittel vollständig über den Beihilfebemessungssatz erstatten lassen.
Im Falle einer Ablehnung des Antrags auf Versorgung mit Pflegehilfsmitteln durch die Pflegekasse kann es sinnvoll sein, sich persönlich nach dem Grund der Ablehnung zu erkundigen.
Nein, es muss nicht jeden Monat ein neuer Antrag gestellt werden. Der Anspruch auf Pflegehilfsmittel bleibt bestehen und muss lediglich bei Änderungen der Pflegesituation angepasst werden.
Ja, unabhängig davon, ob die Pflege durch Angehörige oder einen ambulanten Pflegedienst erfolgt, besteht ein Anspruch auf Pflegehilfsmittel. Es dient zur Unterstützung der häuslichen Hygiene und Pflege. In der Regel bringt der Pflegedienst seine Pflegehilfsmittel selbst mit.
In Sanitätshäusern, Apotheken oder Drogerien vor Ort können Sie Pflegehilfsmittel zum Verbrauch selbst kaufen. Einfacher und bequemer ist es jedoch, die Pflegehilfsmittel bei einem Online-Dienstleister zu bestellen. Dort können Sie ein auf Ihre Pflegebedürfnisse abgestimmtes Paket auswählen. Dieses wird Ihnen monatlich nach Hause geliefert. Die Pakete sind so gestaltet, dass sie nicht mehr als 40 € kosten. Außerdem ist es möglich, den Inhalt monatlich zu ändern, wenn ein Hilfsmittel nicht mehr benötigt wird. Ein weiterer Vorteil: Die Beantragung der Pflegehilfsmittel bei der Pflegekasse vor der ersten Lieferung sowie die Abrechnung übernimmt der Online-Dienstleister. Dazu erhalten Sie vorab das entsprechende Formular, das Sie lediglich unterschrieben an den Online-Dienstleister zurücksenden müssen. Es entstehen keine weiteren Kosten und Sie gehen keine vertragliche Bindung ein. Der Pflegebedürftige kann das Pflegehilfsmittelpaket jederzeit wieder abbestellen, wenn er es nicht mehr benötigt.

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