Lassen Sie sich von uns beraten!
Unsere Beratungseinsätze dienen dazu, Ihnen und Ihrer Pflegeperson hilfreiche Tipps und fachliche Unterstützung für die richtige Pflege zu geben.

Verpflichtender Beratungseinsatz bei einem Pflegegrad -
laut § 37 SGB XI Absatz 3

Wer pflegebedürftig ist und ausschließlich Pflegegeld bezieht, muss je nach Pflegegrad viertel- oder halbjährlich einen Beratungseinsatz in Anspruch nehmen. Der Beratungsbesuch wird von uns in der Wohnung des Pflegebedürftigen durchgeführt. Ziel dieses Beratungseinsatzes ist es, die Qualität der häuslichen Pflege sicherzustellen sowie Pflegebedürftige und ihre pflegenden Angehörigen bestmöglich zu beraten und zu unterstützen.
Wie häufig wird ein Beratungseinsatz durchgeführt?
Die Häufigkeit der Durchführung unterscheidet sich je nach anerkanntem Pflegegrad. Bei Pflegegrad 2 & 3 findet der Beratungseinsatz einmal im Halbjahr statt, bei Pflegegrad 4 & 5 hingegen jedes Vierteljahr.
Wie häufig wird ein Beratungseinsatz durchgeführt?
Die Häufigkeit der Durchführung unterscheidet sich je nach anerkanntem Pflegegrad. Bei Pflegegrad 2 & 3 findet der Beratungseinsatz einmal im Halbjahr statt, bei Pflegegrad
4 & 5 hingegen jedes Vierteljahr.
Wie teuer ist der Beratungseinsatz?
Der Beratungseinsatz ist für Sie kostenlos, da die Kosten bei gesetzlich Versicherten von der Pflegekasse übernommen werden. Bei privat Versicherten übernimmt die private Krankenversicherung die Kosten und bei Beihilfeberechtigten ist die Beihilfestelle dafür zuständig
Wie teuer ist der Beratungseinsatz?
Der Beratungseinsatz ist für Sie kostenlos, da die Kosten bei gesetzlich Versicherten von der Pflegekasse übernommen werden. Bei privat Versicherten übernimmt die private Krankenversicherung die Kosten und bei Beihilfeberechtigten ist die Beihilfestelle dafür zuständig
An wen kann man sich für die Durchführung wenden?

Rufen Sie uns einfach unter der Rufnummer 02382 9686614 an und vereinbaren Sie Ihren persönlichen Beratungstermin. Unser examiniertes, entsprechend geschultes Personal kommt gerne für eine qualifizierte Beratung zu Ihnen nach Hause.

An wen kann man sich für die Durchführung wenden?

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Unsere Ansprechpartnerin für Sie

Wir wissen aus jahrelanger Erfahrung, dass bei der pflegerischen Versorgung eines Angehörigen viele Fragen aufkommen können. Damit lassen wir Sie nicht alleineUnsere Ansprechpartnerin steht Ihnen gerne telefonisch oder persönlich zur Seite.  

Regina Klein (Pflegeberatung) - Ihre Ansprechpartnerin bei Fragen zur pflegerischen Versorgung eines Angehörigen | PBW Sozialstation

Regina Klein

Pflegeberatung

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