Pflegegrad 4 – Welche Leistungen werden gewährt?

Pflegebedürftige, die einen Pflegegrad 4 anerkannt bekommen haben, haben Anspruch auf verschiedene finanzielle Unterstützungen von der Pflegekasse. Hierzu zählen unter anderem Pflegegeld, Pflegesachleistungen sowie Betreuungs- und Entlastungsleistungen. Des Weiteren stehen Pflegebedürftigen auch Mittel für die Kurzzeit- und Verhinderungspflege zur Verfügung. Wie hoch die Zuschüsse bei Pflegegrad 4 sind und welche zusätzlichen Leistungen kostenlos beantragt werden können, wird in einem Ratgeberbeitrag dargestellt.
Der Pflegegrad 4 ist der zweitschwerste Pflegegrad auf der momentan geltenden fünfstufigen Skala, weshalb Pflegeversicherte mit diesem Pflegegrad ihren Alltag nur mit „schwersten Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit“ bewältigen können.
Nach Einreichung des Antrags kommen Gutachter des MDK bzw. MEDICPROOF zu dem Pflegebedürftigen nach Hause, um festzustellen, in welchen Lebensbereichen Unterstützung benötigt wird. Je nach Grad der Selbstständigkeit werden daraufhin Punkte in sechs verschiedenen Modulen (Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Bewältigung und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen sowie Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte) vergeben. Um den Pflegegrad 4 zu erhalten, müssen die Gutachter bei ihrer Beobachtung eine Punktzahl zwischen 70 und 90 Punkten ermittelt haben. Durch die Umstellung von Pflegestufen auf Pflegegrade wurden 2017 Pflegebedürftige mit Pflegestufe 3 sowie Pflegebedürftige mit anerkannter Pflegestufe 2 und eingeschränkter Alltagskompetenz automatisch in den Pflegegrad 4 überführt. Eine erneute Begutachtung war daher nicht erforderlich.
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4 haben Anspruch auf verschiedene finanzielle Unterstützungen von der Pflegekasse, wie Pflegesachleistungen in Höhe von 1.612€ und Pflegegeld in Höhe von 728€ pro Monat, je nachdem, ob die Pflege von Angehörigen oder einem ambulanten Pflegedienst durchgeführt wird.
Durch die Vereinheitlichung des Entlastungsbeitrags erhalten alle Pflegebedürftigen unabhängig vom Pflegegrad 125€ pro Monat für den Einsatz von Haushaltshilfen oder Alltagsbegleitern.
Für eine begrenzte Zeit auf vollstationäre Pflege angewiesene Pflegebedürftige haben Anspruch auf bis zu 1.612€ von der Pflegekasse für bis zu 28 Tage im Jahr.  Wenn das Geld für Verhinderungspflege im selben Jahr nicht in Anspruch genommen wird, kann für bis zu acht Wochen im Jahr sogar bis zu 3.224€ für die Kurzzeitpflege ausgegeben werden.  Pflegebedürftige erhalten währenddessen weiterhin die Hälfte ihres Pflegegeldes in Höhe von 364€ pro Monat.
Für Verhinderungspflege gewähren die Pflegekassen Versicherten mit Pflegegrad 4 einen finanziellen Zuschuss von 1.612€ für maximal 28 Tage pro Jahr, während denen weiterhin die Hälfte des Pflegegeldes in Höhe von 364€ pro Monat gezahlt wird. Falls im laufenden Kalenderjahr keine Kurzzeitpflege in Anspruch genommen wird, kann die Verhinderungspflege sogar für bis zu sechs Wochen genutzt werden, die von der Pflegekasse mit bis zu 2.418€ bezuschusst wird.
Für stationäre Tages- und Nachtpflege können Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4 das ihnen zustehende Geld für Pflegesachleistungen in Höhe von 1.612€ im Monat verwenden.

Jeder Pflegebedürftige mit anerkanntem Pflegegrad hat Anspruch auf 4.000 € für den altersgerechten Umbau seiner Wohnung oder seines Hauses, unabhängig von der Höhe des Pflegegrades. Das Geld kann beispielsweise für den Einbau eines Treppenlifts oder den barrierefreien Umbau des Badezimmers verwendet werden. Wenn sich der Hilfebedarf im Laufe der Jahre ändert, kann der Zuschuss erneut bewilligt werden.

Personen mit Pflegegrad 4 haben Anspruch auf eine monatliche Pauschale in Höhe von 40 € für den Verbrauch von Pflegehilfsmitteln wie Desinfektionsmitteln oder Einmalhandschuhen. Zudem übernimmt die Pflegekasse die Kosten für technische Hilfsmittel wie die Nutzung eines Hausnotrufs.
Zu den Leistungen bei Pflegegrad 4 gehören auch kostenlose Beratungsbesuche, bei denen besprochen werden kann, wie eine bessere pflegerische Versorgung aussehen oder wie die Wohnung altersgerecht umgebaut werden kann.

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