Pflegegeld – was ist das?

Jeder Pflegebedürftige kann selbst entscheiden von wem er oder sie bei sich zuhause gepflegt werden möchte. Zur Auswahl steht die Pflege durch examinierte Pflegkräfte von einem ambulanten Pflegedienst oder durch Angehörige, Freunde oder Bekannte.

Wenn sich die Pflegebedürftigen für die Pflege im häuslichen Umfeld durch Angehörige, Freunde oder Bekannte entscheiden, so haben sie Anspruch auf Pflegegeld. Die Höhe des Pflegegeldes ist abhängig vom jeweiligen zugewiesenen Pflegegrad.

Im folgenden Ratgeberbeitrag erfahren Sie alle wichtigen Infos rund um das Pflegegeld:

Wer erhält Pflegegeld?

Pflegebedürftige Menschen, die einen Pflegegrad 2 bis 5 haben und durch Angehörige im häuslichen Umfeld gepflegt werden haben Anspruch auf Pflegegeld. Dabei spielt die Wohnform keine Rolle. Wenn Pflegebedürftige in einem Mehrgenerationenhaus, einer Senioren-WG oder in einer betreuten Wohnanlage wohnen bekommen sie ebenfalls Pflegegeld. Selbst die Pflege in der Wohnung der Pflegeperson ist erlaubt.

Das Pflegegeld wird nach der Antragstellung jeden Monat an den Pflegeversicherten überwiesen.

Wie hoch ist das Pflegegeld?

Die Höhe des Pflegegeldes ist abhängig von dem zugewiesenen Pflegegrad. So haben Pflegebedürftige erst ab dem zweiten Pflegegrad Anspruch auf Pflegegeld. Im Gegensatz dazu haben die Zeit, die eine Pflegeperson für die Pflege pro Woche aufwendet, sowie das Arbeitsverhältnis der Pflegeperson keinen Einfluss auf die Höhe des Pflegegeldes.

Eine Erhöhung des Pflegegeldes erfolgt nur, wenn die pflegebedürftige Person in einen höheren Pflegegrad eingestuft wird.

Das Pflegegeld wird nach der Antragstellung jeden Monat an den Pflegeversicherten überwiesen.

Wie wird das Pflegegeld beantragt?

Das Pflegegeld muss bei der Pflegekasse beantragt werden. Bei der Antragstellung müssen Sie direkt angeben, ob Sie

in Anspruch nehmen möchten.

Wer bezahlt das Pflegegeld?

Die Pflegeversicherung bezahlt bei gesetzlich krankenversicherten Personen das Pflegegeld. Sie ist identisch mit Ihrer Krankenversicherung. Wer z.B. bei der AOK versichert ist, der ist auch automatisch bei der AOK pflegeversichert.

Wann wird das Pflegegeld ausbezahlt?

Der Pflegeversicherte bekommt das Pflegegeld zum Ersten des Monats auf sein Konto überwiesen. Das bedeutet konkret, dass die Pflegegeldauszahlung für den Monat Oktober auch zum 1. Oktober stattfindet.

Die Pflegeversicherten haben ab dem Tag der Antragstellung Anspruch auf das Pflegegeld. Dies hat zur Folge, dass das Pflegegeld anteilig für den laufenden Monat abgerechnet und überwiesen wird.

Wenn Sie zum Beispiel am 16.10. die Pflegebedürftigkeit mit Pflegegrad 2 anerkannt bekommen und gleichzeitig das Pflegegeld in Höhe von 316€ beantragt haben, dann haben Sie im Oktober eine Pflegezeit von 16 Tagen (16.10 bis 31.10.).

Bis wann wird das Pflegegeld gezahlt?

Laut Pflegeversicherungsgesetz endet die Zahlung des Pflegegeldes in dem Monat, in dem der Pflegebedürftige verstirbt. Das Pflegegeld wird demnach noch bis zum Ende des Kalendermonats bezahlt.

Ist das Pflegegeld steuerpflichtig?

Das Pflegegeld ist nach dem Einkommenssteuergesetz nicht steuerpflichtig.

Wird das Pflegegeld bei einem Krankenhaus- oder Urlaubsaufenthalt weiterhin gezahlt?

In den ersten vier Wochen eines Krankenhausaufenthalts erhält der Pflegebedürftige weiterhin Pflegegeld, wenn der Pflegebedürftige

  • im Krankenhaus stationär behandelt werden muss
  • eine stationäre Rehabilitation zur Genesung nach einer Erkrankung oder einem Unfall besucht
  • vom Arzt verordnete häusliche Krankenpflege durch einen professionellen Pflegedienst in Anspruch nimmt und dabei Anspruch auf Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung besteht

Der Pflegebedürftige kann sich bis zu sechs Wochen pro Jahr für einen Urlaub im Ausland aufhalten und erhält trotzdem weiterhin Pflegegeld.

Sie haben Fragen?

Kontaktieren Sie uns jetzt

Sie haben Fragen?

Kontaktieren Sie uns jetzt

Logo PBW Sozialstation

PBW Sozialstation

Im Herbrand 14-16
59229 Ahlen
Logo Domizil Ahlen

Domizil Ahlen

Im Herbrand 14-16
59229 Ahlen

PBW Sozialstation

Im Herbrand 14-16
59229 Ahlen

Domizil Ahlen

Im Herbrand 14-16
59229 Ahlen