Häusliche Intensivpflege: Was sollten Sie darüber wissen?

Die Intensivpflege ist ein Bereich der Krankenpflege, der sich auf die Betreuung schwerstpflegebedürftiger Menschen spezialisiert hat. Neben der stationären Intensivpflege im Krankenhaus gibt es die außerklinische Intensivpflege, die entweder zu Hause oder in speziellen Wohngemeinschaften durchgeführt wird. Diese Versorgungsform eignet sich besonders für Menschen, die auf eine kontinuierliche und engmaschige pflegerische und medizinische Betreuung angewiesen sind und diese in ihrer gewohnten häuslichen Umgebung erhalten möchten. Qualifiziertes Fachpersonal steht rund um die Uhr – also bis zu 24 Stunden täglich – und auf Wunsch auch an 365 Tagen im Jahr zur Verfügung, um die notwendige Versorgung sicherzustellen.

Die häusliche Intensivpflege ist eine Option für schwerstpflegebedürftige Patienten, die keine Krankenhausbehandlung, aber dennoch eine intensive medizinische Betreuung benötigen. Diese Form der Pflege kann erforderlich sein, wenn der Patient an einer der folgenden Erkrankungen leidet:

  • eine angeborene oder erworbene Hirnschädigung, etwa Schädel-Hirn-Trauma
  • ALS
  • COPD (Chronisch obstruktive Lungenerkrankung) oder eine andere Lungenerkrankung
  • Querschnittslähmung
  • Koma, Wachkoma
  • Mukoviszidose
  • Muskelerkrankungen wie Muskelatrophie, Muskeldystrophie
  • Krebserkrankungen
  • und viele weitere Erkrankungen

Um eine reibungslose Intensivpflege auch zu Hause zu gewährleisten, ist eine enge Zusammenarbeit zwischen Ärzten, Angehörigen, Krankenhaus und ambulanten Pflegediensten erforderlich.

Die Pflege eines intensivpflegebedürftigen Angehörigen ist in der Regel von den Familienmitgliedern allein nicht zu bewältigen. Um dem Patienten die bestmögliche Pflege zukommen zu lassen und gleichzeitig die Familie zu entlasten, ist es daher ratsam, die professionelle Hilfe eines Pflegedienstes in Anspruch zu nehmen.

Ein auf Intensivpflege spezialisierter Pflegedienst unterstützt Sie mit medizinisch und pflegerisch hoch qualifiziertem Pflegepersonal. Dafür sorgen nicht nur regelmäßige Fortbildungen in Bereichen wie Erste Hilfe und Reanimation, sondern auch die Berufserfahrung in der klassischen und intensivmedizinischen Pflege. Pflegebedürftige Menschen sind somit in den besten Händen. Eine enge Zusammenarbeit zwischen Ärzten, Angehörigen, Krankenhaus und ambulantem Pflegedienst ist dabei von großer Bedeutung, um eine erfolgreiche Intensivpflege zu Hause zu gewährleisten.

Zu den Aufgaben des Intensivpflege-Personals gehören unter anderem:

  • die allgemeine Pflege (waschen, ankleiden usw.)
  • das Messen und Überwachen der Vitalfunktionen
  • die Heimbeatmung oder Beatmungspflege
  • Atemüberwachung
  • Absaugen bei Tracheostoma-Patienten
  • Überwachung von Drainagen
  • Injektionen
  • Katheterversorgung
  • Medikamentengabe
  • Wundversorgung,
  • Verbandswechsel
  • Inhalationen
  • und auch soziale Aufgaben

Ein wichtiger sozialer Aspekt der Pflege ist die Förderung der Teilhabe der Betroffenen am gesellschaftlichen Leben. Dazu gehört die Unterstützung der Selbstbestimmung und der individuellen Entfaltung. Intensivpflegedienste sind Ansprechpartner für alle Fragen und Anliegen rund um die Intensivpflege. Sie beraten und betreuen sowohl die Patienten als auch deren Angehörige, wenn es um medizinische Fragen oder die individuelle Kostenklärung geht.

Intensivpflegebedürftige Patienten haben nach § 37 Sozialgesetzbuch V (SGB V) Anspruch auf ambulante häusliche Krankenpflege. Die Kosten für die Intensivpflege werden in der Regel von der Krankenkasse übernommen. Voraussetzung ist allerdings eine ärztliche Verordnung, die einmal im Quartal vom Arzt ausgestellt und bei der Krankenkasse eingereicht werden muss. Derzeit teilen sich Krankenkasse und Pflegeversicherung die Kosten für die Grundpflege. Ausgenommen sind die gesetzlich festgelegten Zuzahlungen von 10 Prozent in den ersten 28 Tagen des Jahres sowie 10 Euro pro ärztlicher Verordnung, die vom Patienten selbst zu tragen sind. Zur Behandlungspflege gehören medizinisch notwendige Maßnahmen wie Injektionen, Wundversorgung oder Medikamentengabe.

Bei der häuslichen Intensivpflege werden auch Pflegehilfsmittel benötigt, die von der Pflegekasse übernommen werden können. Zu den Pflegehilfsmitteln zählen z.B.:

  • Einmalhandschuhe
  • Mundschutz
  • Einlagen
  • Inkontinenzhilfen
  • Dekubitus-Hilfen
  • Bandagen
  • Bettschutz

Hierfür steht den Pflegebedürftigen eine Pflegehilfsmittelpauschale von bis zu 40 Euro monatlich zur Verfügung.

Technische Pflegehilfsmittel, die in der Regel länger genutzt werden können, können häufig zuzahlungsfrei ausgeliehen werden. Ansonsten müssen Betroffene eine Zuzahlung von 10 Prozent, maximal jedoch 25 Euro pro Hilfsmittel leisten. Zu diesen Hilfsmitteln gehören zum Beispiel elektrisch verstellbare Pflegebetten, Badewannenlifter und Toilettenstühle.

Während der häuslichen Pflege entstehen für die Betroffenen weitere Kosten, wie z.B. ein erhöhter Stromverbrauch durch elektrische Geräte. Auch diese Stromkosten können von der Krankenkasse erstattet werden. Darüber hinaus sind in vielen Fällen bauliche Veränderungen notwendig, um das Wohnumfeld der Pflegebedürftigen barrierefrei zu gestalten. Diese baulichen Maßnahmen werden als „wohnumfeldverbessernde Maßnahmen“ bezeichnet. Beispiele hierfür sind die Verbreiterung von Türen in der Wohnung, um die Durchfahrt mit einem Rollstuhl zu ermöglichen, oder der Umbau des Badezimmers, um die Hygiene zu erleichtern. Alle Pflegebedürftigen mit einem Pflegegrad haben Anspruch auf einen Zuschuss für diese Maßnahmen, der bis zu 4.000 Euro pro Maßnahme betragen kann. Wichtig ist, dass der Antrag auf Zuschuss vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt wird. Wer sich einen Überblick über die individuell zu erwartenden Kosten einer häuslichen Intensivpflege verschaffen möchte, kann sich bei seiner Krankenkasse oder einem Pflegedienst beraten lassen. Dort erfährt man auch, ob eine solche Versorgung in der eigenen Situation möglich ist. Ziel ist es immer, Patienten mit hohem Intensivpflegebedarf ein möglichst selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen.

Sie haben Fragen?

Kontaktieren Sie uns jetzt

Sie haben Fragen?

Kontaktieren Sie uns jetzt

Logo PBW Sozialstation

PBW Sozialstation

Im Herbrand 14-16
59229 Ahlen
Logo Domizil Ahlen

Domizil Ahlen

Im Herbrand 14-16
59229 Ahlen

PBW Sozialstation

Im Herbrand 14-16
59229 Ahlen

Domizil Ahlen

Im Herbrand 14-16
59229 Ahlen