Ambulante Beatmungspflege

Die ambulante Intensivpflege umfasst die häusliche Beatmungspflege, welche für Menschen geeignet ist, die entweder stundenweise, phasenweise oder rund um die Uhr Hilfe bei der Beatmung benötigen, jedoch nicht zwingend in einem Krankenhaus bleiben müssen. Speziell ausgebildete Pflegedienst-Mitarbeiter mit einer dreijährigen Ausbildung in der Altenpflege, Krankenpflege oder als Pflegefachkraft sowie einer Fortbildung zur Fachkraft für außerklinische Beatmung führen diese ambulante Beatmungspflege durch und gewährleisten somit eine zuverlässige Betreuung im gewohnten häuslichen Umfeld.

Patienten, die auf eine zuverlässige externe Sauerstoffversorgung angewiesen sind, können aufgrund von akuten und chronischen Erkrankungen oder nach schweren Unfällen eine ambulante Beatmung benötigen. Zu den häufigsten Indikationen zählen:

  • COPD (chronisch obstruktive Lungenerkrankungen)
  • Querschnittslähmung
  • Lungenmuskelschwäche
  • Tumore, insbesondere im Atmungstrakt
  • Schädel-Hirn-Trauma (beispielsweise nach schweren Unfällen)
  • Wachkoma
  • Neurologische Erkrankungen wie ALS (amyotrophe Lateralsklerose) und MS (Multiple Sklerose)
  • Atembeschwerden durch starkes Übergewicht
  • Ausgeprägte Skoliose (Verkrümmung der Wirbelsäule)
  • Schlaganfall
  • Geburtsfehler bei Neugeborenen

Die ambulante, häusliche Beatmung stellt eine Alternative zur Beatmung in Kliniken dar und ermöglicht es den Patienten, trotz nötiger Beatmungshilfe in ihrer gewohnten Umgebung zu bleiben, um ein möglichst selbstbestimmtes Leben mit hoher Lebensqualität zu führen.

Bei der ambulanten Beatmungspflege werden spezielle Beatmungsgeräte verwendet, die eine zuverlässige Versorgung mit Sauerstoff sicherstellen und das im Körper produzierte Kohlenstoffdioxid entfernen. Diese Beatmungsgeräte ermöglichen ein physiologisches Gleichgewicht zwischen den Gasen im Organismus und verhindern Folgeschäden durch einen Sauerstoffmangel oder einen CO₂-Überschuss. Je nachdem, welche Grunderkrankung die externe Beatmung erfordert, erfolgt diese entweder per invasive Beatmung (IV) oder als nicht invasive Beatmung (NIV). Die nicht-invasive Beatmung gilt als bevorzugte Behandlungsoption für Patienten mit leichter COPD, ALS oder MS im Anfangsstadium oder bei Atembeschwerden aufgrund von Übergewicht. Dabei wird eine Gesichtsmaske verwendet, die Mund und Nase bedeckt und den Gasaustausch von Sauerstoff und Kohlendioxid zeitweise übernimmt, z. B. während des nächtlichen Schlafens. Ist die Erkrankung bereits fortgeschritten bzw. ausgeprägter oder die eigene Atmung zeitweise nicht oder nur schwer möglich, ist die invasive Beatmung eine sinnvolle und effektive Therapieoption. Dies ist bei schweren Verläufen der COPD der Fall, aber auch bei Tumoren, die die Atemwege verlegen, bei Störungen im Atemzentrum des Gehirns (z.B. bei Querschnittlähmung) oder in fortgeschrittenen Stadien von ALS und MS. Bei der invasiven Beatmung wird ein Luftröhrenschnitt (Tracheostoma) mit einer Trachealkanüle durchgeführt oder ein Tubus durch die Luftröhre gelegt. Die künstlichen Atemwege können die Atemfunktion zuverlässig unterstützen oder ganz übernehmen. Unser häuslicher Pflegedienst übernimmt sorgfältig, hygienisch und kompetent alle pflegerischen Leistungen rund um die Beatmung. Dazu gehören das Absaugen von Lungenflüssigkeit über die Trachealkanüle, die Überwachung der Beatmungshilfe, der Wechsel der Trachealkanüle und gegebenenfalls notwendige Inhalationen. Der hygienische Umgang mit allen beteiligten Materialien und Geräten hat höchste Priorität, um die Gesundheit der Patienten zu schützen. Selbstverständlich gehört auch das Notfallmanagement zu den Kernkompetenzen unserer Heimbeatmungspflege, um bei Beatmungskomplikationen schnell und professionell reagieren zu können.

Wenn Sie sich fragen, ob Ihre Angehörigen von einer ambulanten Beatmungspflege zu Hause profitieren könnten, sollten Sie die folgenden drei Faktoren berücksichtigen:

  • die Notwendigkeit der Beatmung
  • die Eignung der häuslichen Umgebung
  • der Wunsch des Patienten

Ambulante Beatmungspflege wird nur durchgeführt, wenn eine Grunderkrankung vorliegt, die aus medizinischer Sicht eine Beatmung erforderlich macht, und der Gesundheitszustand des Patienten stabil ist. Es muss ein Defizit vorliegen, das es dem Patienten nicht ermöglicht, seine Beschwerden selbst zu regulieren.
Außerdem muss die häusliche Umgebung für die ambulante Pflege geeignet sein. Dazu gehören ausreichend Platz, ein separater Raum für Beatmungsgeräte und Intensivbetten sowie barrierefreie Räumlichkeiten.
Schließlich sollte der Patient selbst den Wunsch haben, eine häusliche Beatmungspflege in Anspruch zu nehmen. In den meisten Fällen ist dies der Fall, da die moderne und zuverlässige Beatmungstechnik der ambulanten Intensivpflege ein möglichst gutes Leben und die Aufrechterhaltung des gewohnten Alltags ermöglichen kann, auch wenn dies durch die Erkrankung erschwert wird.

Je nach Beatmungstechnik können unterschiedliche Risiken und Nebenwirkungen auftreten. Bei der invasiven Beatmung können Reizungen und Druckgeschwüre an der Stelle auftreten, an der die Trachealkanüle das Gewebe durchdringt. Auch Lungenentzündungen sind eine mögliche Komplikation. Das Risiko solcher Komplikationen wird jedoch durch einen absolut sauberen und sorgfältigen Umgang mit den Materialien minimiert. Bei den geringsten Anzeichen von Komplikationen wird ein Arzt aufgesucht, der frühzeitig auf Komplikationen reagieren kann. Bei der nicht-invasiven Beatmung (NIV) können durch die auf dem Gesicht aufliegende Beatmungsmaske Entzündungen der Augen, Druckstellen und Druckgeschwüre im Gesicht oder ein aufgeblähter Bauch auftreten. Es ist deshalb besonders wichtig, dass die Maske richtig sitzt und regelmäßig gereinigt wird. Diese Aufgaben können von den Mitarbeitern des mobilen Pflegeteams übernommen oder den Angehörigen ausführlich erklärt werden. Langfristiges Ziel ist es oft, eine Entwöhnung vom Beatmungsgerät zu erreichen und dem Patienten zu zeigen, wie er zumindest zeitweise selbständig und ohne Hilfsmittel atmen kann. Dazu ist die Zusammenarbeit von Angehörigen, mobilen Pflegediensten, verschiedenen Fachärzten, Logopäden etc. besonders sinnvoll.
Das sogenannte Pflege-Neuausrichtungsgesetz ermöglicht es kranken Menschen, auch bei intensivem Pflegebedarf zu Hause zu bleiben. Nach der gesetzlichen Regelung übernehmen die Krankenkassen einen Großteil der Kosten für diese Intensivpflege. Dies gilt sowohl für die stundenweise als auch für die 24-stündige Beatmungspflege. Voraussetzung für die Kostenübernahme ist, dass speziell geschultes Pflegepersonal eingesetzt wird. Außerdem muss der ambulante Pflegedienst einen Versorgungsvertrag mit der gesetzlichen Krankenkasse des Patienten abschließen.

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