- Was ist ein ambulanter Pflegevertrag?
- Wer sollte einen Pflegevertrag abschließen?
- Was sollte ein Pflegevertrag beinhalten?
- Wie hoch ist Ihr Eigenanteil bei den Kosten?
- Mit welcher Frist kann der Pflegedienst den Vertrag kündigen?
- Haftet der ambulante Pflegedienst für Schäden durch seine Mitarbeiter?
- Was passiert bei Abwesenheit des Pflegebedürftigen durch Urlaube oder Krankenhausaufenthalte?
Ein Pflegevertrag muss gemäß gesetzlicher Vorgaben folgende Punkte enthalten:
Pflegedokumentation:
Die Pflegekräfte eines ambulanten Pflegedienstes müssen täglich dokumentieren, welche Aufgaben der Grund- und Behandlungspflege beim Pflegebedürftigen erledigt wurden. Diese Pflegedokumentation verbleibt beim Pflegebedürftigen und kann jederzeit eingesehen werden, um die aktuelle Pflegesituation zu beurteilen und mögliche Veränderungen im Laufe der Zeit zu erkennen.
Leistungsnachweis:
Am Ende des Monats muss der Pflegebedürftige die erbrachten Leistungen des ambulanten Pflegedienstes bestätigen, bevor dieser sie bei der Pflegekasse abrechnen kann.
TIPP: Der Leistungsnachweis sollte nicht blind unterschrieben werden. Stattdessen sollten die Angaben in diesem Dokument immer mit den Pflegedokumentationen abgeglichen werden, um sicherzustellen, dass sie übereinstimmen.
Rechnung:
Alle vereinbarten Leistungen der Grund- und Behandlungspflege sollten im Angebot mit Einzelpreisen und verständlicher Beschreibung aufgeführt sein. Vorauszahlungen sollten nicht vereinbart werden. Eine Beispielrechnung zur Kostenbeteiligung der Pflege- und Krankenkasse kann helfen, den Eigenanteil besser zu verstehen.