Was ist ein ambulanter Pflegevertrag?

Ein ambulanter Pflegevertrag ist ein wichtiger Vertrag, der die Zusammenarbeit zwischen einem Pflegebedürftigen und einem ambulanten Pflegedienst regelt. Der Vertrag enthält Informationen über die Art und den Umfang der Pflegeleistungen sowie die anfallenden Kosten. Außerdem werden im Vertrag Haftungsfragen und Kündigungsfristen geregelt. Der Pflegebedürftige oder seine Angehörigen können den Vertrag nutzen, um sicherzustellen, dass die vereinbarten Leistungen erbracht werden.
Grundlage der Zusammenarbeit ist ein Vertrag zwischen dem Pflegebedürftigen und dem ambulanten Pflegedienst. Zunächst sollte der geeignete ambulante Pflegedienst ausgewählt und gemeinsam mit einem Berater festgelegt werden, welche Leistungen der Grund- und Behandlungspflege im Alltag benötigt werden. Diese Leistungen sollten in einem Angebot schriftlich festgehalten werden, einschließlich der anfallenden Kosten und der geltenden Kündigungsfristen. In der Regel erstellt der ambulante Pflegedienst das Kostenangebot in einem gesonderten, schriftlichen Angebotsdokument. Dieser Vertrag wird juristisch als Dienstleistungsvertrag bezeichnet. Der ambulante Pflegedienst verpflichtet sich, im Rahmen der getroffenen Vereinbarungen bestimmte Leistungen zu erbringen, ohne jedoch für den Erfolg seiner Tätigkeit einzustehen. Der Pflegedienst sorgt lediglich für eine fachgerechte Pflege, haftet aber nicht für die vollständige Genesung des Pflegebedürftigen, z.B. nach einem Unfall.
Wichtig ist, dass im Pflegevertrag nur die pflegebedürftige Person als Vertragspartner genannt wird und nicht die Angehörigen. Andernfalls könnten auch die Angehörigen finanzielle Ansprüche geltend machen. Wenn die pflegebedürftige Person nicht in der Lage ist, den Vertrag selbst zu unterschreiben, kann ein gesetzlicher Betreuer oder ein Angehöriger mit einer Vollmacht in ihrem Namen unterschreiben. Es muss aber immer klar erkennbar sein, dass sie “in Vertretung” handeln. TIPP: Wie bei allen Verträgen ist es wichtig, den Vertrag vor der Unterzeichnung sorgfältig und gründlich durchzulesen. Es kann hilfreich sein, Angehörige oder Vertrauenspersonen zu Rate zu ziehen, um eine zweite Meinung einzuholen.

Ein Pflegevertrag muss gemäß gesetzlicher Vorgaben folgende Punkte enthalten:

Pflegedokumentation:
Die Pflegekräfte eines ambulanten Pflegedienstes müssen täglich dokumentieren, welche Aufgaben der Grund- und Behandlungspflege beim Pflegebedürftigen erledigt wurden. Diese Pflegedokumentation verbleibt beim Pflegebedürftigen und kann jederzeit eingesehen werden, um die aktuelle Pflegesituation zu beurteilen und mögliche Veränderungen im Laufe der Zeit zu erkennen.

Leistungsnachweis:
Am Ende des Monats muss der Pflegebedürftige die erbrachten Leistungen des ambulanten Pflegedienstes bestätigen, bevor dieser sie bei der Pflegekasse abrechnen kann.

TIPP: Der Leistungsnachweis sollte nicht blind unterschrieben werden. Stattdessen sollten die Angaben in diesem Dokument immer mit den Pflegedokumentationen abgeglichen werden, um sicherzustellen, dass sie übereinstimmen.

Rechnung:
Alle vereinbarten Leistungen der Grund- und Behandlungspflege sollten im Angebot mit Einzelpreisen und verständlicher Beschreibung aufgeführt sein. Vorauszahlungen sollten nicht vereinbart werden. Eine Beispielrechnung zur Kostenbeteiligung der Pflege- und Krankenkasse kann helfen, den Eigenanteil besser zu verstehen.

Der Eigenanteil ist der Betrag, der nach Abzug der Leistungen der Pflegekasse privat zu zahlen ist. Aus dem ambulanten Pflegevertrag muss der vom Pflegebedürftigen privat zu tragende Betrag eindeutig hervorgehen. Der Pflegedienst kann auch Investitionskosten, z.B. für die Instandhaltung des Fuhrparks, anteilig in Rechnung stellen.
In der Regel wird ein Pflegevertrag auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Der Pflegebedürftige kann den Vertrag laut Gesetz jederzeit ohne Angabe von Gründen mit sofortiger Wirkung kündigen. Im Vertrag sollte stets auch festgehalten werden, dass er automatisch endet, wenn der Pflegebedürftige stationär aufgenommen wird oder verstirbt.
Es ist empfehlenswert, eine möglichst lange Kündigungsfrist für den ambulanten Pflegedienst im Vertrag zu vereinbaren, mindestens sechs Wochen. Im Idealfall endet die Betreuung erst, wenn Sie einen neuen Pflegedienst gefunden haben. Eine Ausnahme besteht nur bei schwerwiegenden Gründen, wie etwa der nicht gezahlten Rechnungen des Pflegebedürftigen über einen längeren Zeitraum. In diesem Fall kann der Pflegedienst kündigen, auch wenn eine weitere Pflege noch nicht sichergestellt wurde.
Ein verantwortungsbewusster ambulanter Pflegedienst übernimmt die Haftung für Schäden, die durch seine Mitarbeiter verursacht werden. Dazu gehören beispielsweise verlorene Schlüssel, beschädigte Möbel oder zerbrochenes Geschirr. Die Haftung sollte nicht nur auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt sein.
Wenn der Pflegebedürftige abwesend ist, ruht der Pflegevertrag. Dies kann bei Rehabilitations- oder Krankenhausaufenthalten sowie bei Urlaub oder Kurzzeitpflege der Fall sein. Im Vertrag muss klar geregelt sein, bis wann der Pflegebedürftige die Leistungen des ambulanten Pflegedienstes kostenfrei stornieren kann.

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