Pflegegrad 5 – Welche Leistungen werden gewährt?

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 5 haben Anspruch auf verschiedene finanzielle Leistungen der Pflegekasse. Dazu gehören Betreuungs- und Entlastungsleistungen, Pflegegeld, Pflegesachleistungen sowie Mittel für Kurzzeit- und Verhinderungspflege. Zuschüsse gibt es auch für stationäre Tages- und Nachtpflege sowie für den Umbau der Wohnung und die Anschaffung von Pflegehilfsmitteln. Welche finanziellen Zuschüsse es bei Pflegegrad 5 gibt und welche weiteren Leistungen kostenlos beantragt werden können, haben wir in dem folgenden Ratgeber zusammengefasst.
Der Pflegegrad 5 ist der höchste Pflegegrad auf der derzeit geltenden fünfstufigen Skala. Pflegeversicherte mit diesem Pflegegrad können ihren Alltag nur mit „schwersten Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit“ bewältigen.
Bei Antragstellung geben die Gutachter des MDK oder des MEDICPROOF Punkte in sechs unterschiedlichen Modulen, um den Grad der Selbstständigkeit zu bewerten. Dies geschieht bei einem Hausbesuch. Um in Pflegegrad 5 eingestuft zu werden, müssen mindestens 90 Punkte erreicht werden.

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 5 haben Anspruch auf monatliche Pflegesachleistungen in Höhe von 1.995€ und Pflegegeld in Höhe von 901€, abhängig von der Pflege durch Angehörige oder professionelle Pflegedienste.

Seit der Vereinheitlichung des Entlastungsbeitrags haben alle Pflegebedürftigen unabhängig von ihrem Pflegegrad Anspruch auf 125€ pro Monat für den Einsatz von Haushaltshilfen oder Alltagsbegleitern.
Für eine begrenzte Zeit auf vollstationäre Pflege angewiesene Pflegebedürftige haben Anspruch auf Kurzzeitpflege. Hierfür stehen von der Pflegekasse bis zu 1.612€ für bis zu 28 Tage pro Jahr zur Verfügung. Falls das Geld für die Verhinderungspflege nicht in Anspruch genommen wird, kann es für die Kurzzeitpflege genutzt werden, bis zu 3.224€ für bis zu acht Wochen im Jahr. Des Weiteren haben Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3 während der Kurzzeitpflege weiterhin Anspruch auf die Hälfte ihres Pflegegeldes, das heißt 450,50€ pro Monat.
Für die Verhinderungspflege gibt es einen finanziellen Zuschuss von 1.612€ für maximal 28 Tage pro Jahr, wenn pflegende Angehörige krank oder im Urlaub sind. Falls das Geld für die Kurzzeitpflege nicht in Anspruch genommen wird, kann für bis zu sechs Wochen Verhinderungspflege genutzt werden, die mit bis zu 2.418€ bezuschusst wird. Während der Inanspruchnahme von Kurzzeit- und Verhinderungspflege wird weiterhin die Hälfte des Pflegegeldes in Höhe von monatlich 450,50€ gezahlt.
Die Finanzierung der stationären Tages- und Nachtpflege orientiert sich an den Pflegesachleistungen. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3, die monatlich 1.995 € für Pflegesachleistungen erhalten, können diese Mittel auch für die Tages- oder Nachtpflege nutzen.
Pflegebedürftige mit anerkanntem Pflegegrad haben Anspruch auf 4.000 € für den altersgerechten Umbau ihrer Wohnung oder ihres Hauses. Mit diesem Geld können beispielsweise ein Treppenlift eingebaut oder das Bad barrierefrei umgebaut werden. Wenn sich der Hilfebedarf im Laufe der Jahre ändert, kann die Pflegekasse den Zuschuss erneut bewilligen.
Menschen mit Pflegegrad 5 können monatlich 40 € für den Verbrauch von Pflegehilfsmitteln in Anspruch nehmen, wie beispielsweise Desinfektionsmittel oder Einmalhandschuhe. Zudem werden die Kosten für technische Hilfsmittel, wie die Nutzung eines Hausnotrufs, ebenfalls von der Pflegekasse übernommen.
Im Leistungsumfang bei Pflegegrad 5 sind auch kostenlose Beratungsbesuche enthalten, bei denen über eine bessere pflegerische Versorgung oder den altersgerechten Wohnungsumbau gesprochen werden kann.
Google Maps

Mit dem Laden der Karte akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von Google.
Mehr erfahren

Karte laden

Sie haben Fragen?

Kontaktieren Sie uns jetzt

Google Maps

Mit dem Laden der Karte akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von Google.
Mehr erfahren

Karte laden

Sie haben Fragen?

Kontaktieren Sie uns jetzt

Logo PBW Sozialstation

PBW Sozialstation

Im Herbrand 14-16
59229 Ahlen
Logo Domizil Ahlen

Domizil Ahlen

Im Herbrand 14-16
59229 Ahlen

PBW Sozialstation

Im Herbrand 14-16
59229 Ahlen

Domizil Ahlen

Im Herbrand 14-16
59229 Ahlen