Pflegegrad 2 – Welche Leistungen werden gewährt?

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 haben Anspruch auf viele verschiedene finanzielle Zuschüsse von der Pflegekasse. Dazu zählen unter anderem Pflegegeld bzw. Pflegesachleistungen, Betreuungs- und Entlastungsleistungen sowie Gelder für die Kurzzeit- und Verhinderungspflege. Wie hoch die Zuschüsse bei Pflegegrad 2 sind und welche weiteren Leistungen beantragt werden können, erfahren Sie im folgenden Ratgeberbeitrag.
Der Pflegegrad 2 befindet sich auf der zweitniedrigsten Stufe der momentan gültigen Skala von fünf Pflegegraden. Personen mit diesem Pflegegrad haben “erhebliche Beeinträchtigungen ihrer Selbstständigkeit im Alltag”.
Wer einen Antrag auf Pflegegrad stellt, wird Zuhause von einem Mitarbeiter des MDK oder MEDICPROOF in seinen sechs Aktivitätsbereichen begutachtet. Je nach Grad der Selbstständigkeit werden Punkte vergeben. Für den Pflegegrad 2 müssen insgesamt zwischen 27 und 47,5 Punkte vergeben werden. Personen, die vor der Änderung des Pflegegesetzes die Pflegestufe 0 oder 1 hatten, wurden automatisch in den Pflegegrad 2 überführt, ohne erneut begutachtet zu werden.
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 haben Anspruch auf monatliches Pflegegeld in Höhe von 316€ bei häuslicher Pflege durch Angehörige oder Freunde oder auf 689€ für Pflegesachleistungen durch einen ambulanten Pflegedienst.
Ebenso steht ihnen wie allen anderen Pflegegraden ein Entlastungsbeitrag von monatlich 125€ zur Verfügung, der für Haushaltshilfen oder Alltagsbegleiter verwendet werden kann.
Für die professionelle Kurzzeitpflege nach einem Krankenhausaufenthalt stehen Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 2 von der Pflegekasse bis zu 1.612€ für maximal 28 Tage pro Jahr zur Verfügung.  Für bis zu acht Wochen im Jahr kann bei Nicht-Nutzung der Verhinderungspflege ein Betrag von bis zu 3.224€ beansprucht werden. Während der Kurzzeitpflege wird weiterhin die Hälfte des monatlichen Pflegegeldes von 158€ gezahlt.
Für die Verhinderungspflege bei Krankheit oder Urlaub der pflegenden Angehörigen wird von der Pflegekasse ein Zuschuss von bis zu 1.612€ für höchstens 28 Tage pro Jahr gewährt. Auch hier wird währenddessen die Hälfte des monatlichen Pflegegeldes von 158€ gezahlt. Wenn keine Kurzzeitpflege in Anspruch genommen wird, kann die Verhinderungspflege für bis zu sechs Wochen pro Jahr genutzt werden, wofür ein Zuschuss von bis zu 2.418€ pro Jahr gewährt wird.
Für die Tages- oder Nachtpflege steht Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 2 kein zusätzliches Geld zur Verfügung, jedoch kann der monatliche Betrag der Pflegesachleistungen von 689€ dafür genutzt werden.
Personen mit Pflegegrad 2 haben keinen Anspruch auf einen speziellen Zuschuss für eine Anpassung ihres Wohnraums, jedoch können sie den monatlichen Betrag der Pflegesachleistungen in Höhe von 689€ dafür verwenden.
Personen mit Pflegegrad 2 haben Anspruch auf monatliche Unterstützung in Höhe von 40€ für den Verbrauch von Pflegehilfsmitteln wie Desinfektionsmittel oder Einmalhandschuhe. Zusätzlich können sie Zuschüsse für technische Hilfsmittel wie die Nutzung eines Hausnotrufs bei der Pflegekasse beantragen.
Für eine optimierte pflegerische Versorgung oder einen altersgerechten Wohnungsumbau haben Pflegeversicherte mit anerkanntem Pflegegrad 2 Anspruch auf kostenlose Beratungstermine und Beratungsbesuche.

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