Verpflichtender Beratungseinsatz für Pflegegeldempfänger

Ein Mensch kann plötzlich und unerwartet pflegebedürftig werden. Die Gründe dafür sind vielfältig, genauso wie die Fragen zum richtigen Umgang damit, welche Möglichkeiten es zur Unterstützung gibt und wie sich diese gestalten. Die Beratung zur Pflege und Beratungseinsätze geben Sicherheit und sind sowohl für die Pflegebedürftigen wie auch für die Pflegenden eine angenehme Hilfe.

Ein regelmäßiges Beratungsgespräch zu der Pflege zu Hause ohne Fachkräfte mit dem Bezug von Pflegegeld ist ab dem 2. Pflegegrad Pflicht. Der Beratungsbesuch dient der fachlichen und praktischen Unterstützung im Pflegebereich, um die Qualität der Pflege im häuslichen Umfeld zu gewährleisten und zu stärken. Die Kosten werden von der Pflegekasse übernommen.

Ein Beratungseinsatz findet nach Beginn der Pflege statt und dient zur Qualitätssicherung in der häuslichen Pflege. Pflegebedürftige, welche im häuslichen Umfeld ohne Unterstützung eines Pflegedienstes gepflegt werden und Pflegegeld erhalten, sind zur regelmäßigen Beratung für die Pflege verpflichtet.

Der Beratungsbesuch durch einen Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin von einem ambulanten Pflegedienst oder einem beauftragten Unternehmen durch die Pflegekasse findet in der persönlichen Umgebung statt. Dieser dient zur Sicherung von der Qualität der Pflege sowie zur Unterstützung der Pflegepersonen in der häuslichen Pflege. Während des Beratungseinsatzes geben Pflegepersonen hilfreiche Tipps für die persönliche Pflegesituation.

Empfänger von Pflegegeld können den Berater mit einer ausgewiesenen Qualifizierung selbst auszusuchen. Zur Durchführung einer Pflegeberatung sind folgende Personen berechtigt:

  • Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter nach § 72 SGB XI qualifiziert
  • Pflegeberaterinnen oder -berater nach § 7a, zum Beispiel als Angestellte bei einem Beratungsunternehmen
  • Pflegefachkräfte, von einer Pflegekasse beauftragt, jedoch nicht dort beschäftigt sind

In der Regel wird die Beratung für die Pflege über die Pflegekasse koordiniert. Gemäß den Richtlinien Spitzenverbandes von der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) muss diese unabhängig sein und die Interessen von denjenigen, die Rat suchen, im Vordergrund stehen.

Die Aufgabe besteht grundsätzlich in der Beratung und Unterstützung von Personen, welche Menschen, die auf Hilfe angewiesen sind, eigenständig pflegen und in der Regel über wenig Fachkenntnisse verfügen. Dies wiederum kann zu seelischen und körperlichen Belastungen führen. Die Beratung steht gleichzeitig auch für die Pflegebedürftigen zur Verfügung.

Für Pflegeberater gibt es unterschiedliche Inhalte bei der Ausbildung und Zertifizierung:

Beschreibung des § 45a: Angebote zur Unterstützung im Alltag, Umwandlung des ambulanten Sachleistungsbetrags (Umwandlungsanspruch), Verordnungsermächtigung

Diese Pflegeberater sind in der Lage, pflegende Angehörige oder andere Personen, die sich um Pflegebedürftige kümmern, im häuslichen Umfeld zu schulen. Sie vermitteln Sicherheit und wirken damit seelischen sowie körperlichen Belastungen entgegen. Zudem führen sie Schulungen zur Pflege durch und leiten spezifische Pflegekurse, zum Beispiel für den Umgang mit dementen Menschen.

Pflegeberater mit dieser Qualifikation durch die entsprechende Weiterbildung erstellen unter anderem zusätzlich ein individuelles Fallmanagement und die entsprechenden Pläne für die richtige Versorgung. Zudem haben sie detaillierte Kenntnisse von Anlaufstellen im sozialen System, welche Unterstützung anbieten.

Der Beratungsbesuch dient unter anderem zur Einschätzung und Sicherstellung der Betreuungs- und Pflegesituation im Allgemeinen. Eine allfällige nicht gesicherte Situation muss durch die Berater begründet werden. Zudem können Empfehlungen zur Verbesserung der Situation im Umfeld thematisiert werden, zum Beispiel mögliche Sachleistungen zur Pflege, Anpassungen für barrierefreies Wohnen oder der Kurzzeitpflege.

Des Weiteren kommen folgende Themen zur Sprache:

  • Möglichkeit der Höherstufung des Pflegegrades bei Bedarf von Hilfsmitteln
  • Tipps für die Pflege
  • Techniken zum Lagern und Heben
  • Hinweise auf Kurse und Schulungen zur Pflege

Der Beratungseinsatz ist zudem dafür da, Fragen bezüglich Verbesserungen von Pflegebedürftige und Pflegepersonen zu beantworten. Die in einem Formular festgehaltenen Ergebnisse werden der Pflegekasse übermittelt.

Je nachdem, in welchem Pflegebereich die Überprüfung vorgesehen ist, dauert der Beratungseinsatz ungefähr zwischen 25 und 45 Minuten.

Der Hinweis zur Verpflichtung einer Pflegeberatung erfolgt von der Pflegekasse und muss nachgewiesen werden. Der Nachweis erfolgt in der Regel durch den Pflegeberater. Um Missverständnisse zu vermeiden, sollte das gewünschte Vorgehen mit dem Pflegeberater abgesprochen werden. Eine Nichteinhaltung der Frist hat eine Mahnung zur Folge und das Versäumnis die Kürzung des Pflegegeldes. Vermehrte Versäumnisse könne die komplette Streichung zur Folge haben.

Tabelle Verpflichtender Beratungseinsatz

In den Folgeberatungen werden die Maßnahmen überprüft und können bei Bedarf angepasst werden.

Die Struktur bei der Umsetzung von der Pflegeberatung in den Bundesländern ist unterschiedlich gestaltet. Außer den Pflegestützpunkten gibt es noch andere Möglichkeiten für Beratungsangebote:

  • Pflegeversicherungen
  • Pflegedienst
  • Krankenhäuser
  • Sozialämtern
  • Verbraucherzentralen
  • Wohlfahrtsverbände
  • Beratung zur Pflege auf privater Basis

Wissenswert

Die Beratungstermine sind weder eine Überprüfung des Pflegegrades noch Termine für eine Begutachtung. Es handelt sich um die Leistung von der Pflegeversicherung zur Sicherung der Qualität bei der häuslichen Pflege sowie dem eigenen Schutz. Pflegeberater können zudem bei Bedarf Unterstützung anbieten und Schulungen im Pflegebereich nach § 45 organisieren.

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