Behandlungspflege nach SGB V

Im Rahmen der Behandlungspflege erbringt der ambulante Pflegedienst ausschließlich medizinische Leistungen auf der Grundlage einer ärztlichen Verordnung in der Häuslichkeit des Pflegebedürftigen. Dazu gehören beispielsweise die Verabreichung von Medikamenten oder das Messen des Blutzuckerspiegels. Diese Tätigkeiten dürfen nur von examinierten Pflegekräften durchgeführt werden.
Behandlungspflege bezieht sich auf medizinische Leistungen, die von examinierten Pflegekräften aufgrund einer ärztlichen Verordnung im Zuhause des Pflegebedürftigen erbracht werden. Diese Leistungen umfassen beispielsweise die Medikamentengabe und Blutzuckermessung. Nur Fachkräfte dürfen diese Aufgaben übernehmen.

Behandlungspflege umfasst verschiedene medizinische Aufgaben, einschließlich:

  • An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
  • Bestellung, Bereitstellung und Verabreichung von
  • Medikamenten
  • Dekubitusbehandlung
  • Einläufe
  • Inhalation
  • Injektionen wie Insulinverabreichung
  • Katheterwechsel
  • Medizinische Einreibungen
  • Messung von Blutdruck und Blutzucker
  • Verbandswechsel
  • Wundversorgung und -management
Laut SGB V gehört die Behandlungspflege zur häuslichen Krankenpflege, weshalb der behandelnde Arzt alle Leistungen verordnen kann. Es ist nicht notwendig, dass der Pflegebedürftige einen Pflegegrad hat, um diese Hilfeleistungen in Anspruch nehmen zu können. Die Krankenkassen tragen schließlich die Kosten, nachdem sie jede Verordnung auf ihre medizinische Notwendigkeit geprüft haben und ihre Genehmigung erteilt haben. Einige Pflegebedürftige müssen jedoch eine Zuzahlung von bis zu 10 € pro Verordnung leisten. Ausgenommen davon sind chronisch Kranke, Empfänger der Grundversicherung im Alter und Schwangere.
Mit der ersten ärztlichen Verordnung gilt der Anspruch zunächst für 14 Tage. Mit einer Folgeverordnung kann der behandelnde Arzt die Geltungsdauer jedoch verlängern. Je nach Zustand des Pflegebedürftigen kann die medizinische Behandlungspflege bis zu vier Wochen erbracht werden.
Alle Behandlungen werden vom Pflegedienst beim Pflegebedürftigen zu Hause oder im häuslichen Umfeld eines Angehörigen durchgeführt. Dadurch können Arzt- und Krankenhausbesuche reduziert oder sogar vermieden werden.
Unter Grundpflege versteht man die Unterstützung bei alltäglichen Verrichtungen wie der Körperpflege, dem An- und Ausziehen sowie der Nahrungszubereitung. Diese Leistungen werden von Pflegekräften wie Alten- oder Krankenpflegehelfern, Betreuungspersonen oder pflegenden Angehörigen erbracht. Im Gegensatz dazu dürfen nur examinierte Pflegekräfte im Rahmen der medizinischen Behandlungspflege tätig werden. Diese umfasst die Vergabe von Medikamenten oder die Messung des Blutzuckers.

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