Wie beantrage ich einen Pflegegrad?

Um finanzielle Unterstützung von der Pflegekasse zu erhalten, muss zunächst ein Pflegegrad beantragt werden. Nach der Antragstellung schickt die Pflegekasse einen Gutachter vom MDK zu Ihnen oder Ihrem Angehörigen nach Hause, um die Pflegebedürftigkeit zu ermitteln. Der Antrag sollte schnellstmöglich gestellt werden, da der Leistungsanspruch bereits ab dem Tag der Antragstellung beginnt.

Im folgenden Ratgeberbeitrag finden Sie alle wichtigen Informationen zu den Voraussetzungen und der Beantragung eines Pflegegrades.

Was wird eigentlich unter Pflegebedürftigkeit verstanden?

Laut § 14 SGB XI gilt folgende Definition, ab wann ein Mensch per Gesetz als pflegebedürftig gilt:

„Pflegebedürftig (…) sind Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen. Es muss sich um Personen handeln, die körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen nicht selbständig kompensieren oder bewältigen können. Die Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, und mit mindestens der in § 15 festgelegten Schwere bestehen.“

Wann sollte der Antrag auf Pflegeleistungen gestellt werden?

Der Zeitpunkt der Antragstellung ist abhängig, ab wann pflegerische Hilfe benötigt wird. Pflegebedürftigkeit kann plötzlich auftreten, z.B. in Folge eines Schlaganfalls. In der Regel stellt Pflegebedürftigkeit jedoch einen schleichenden Prozess dar. Sobald Sie feststellen, dass Sie oder Ihr Angehöriger regelmäßig Hilfe benötigt, um den Alltag zu Hause zu meistern, sollten Sie einen Antrag auf einen Pflegegrad stellen, um Pflegegeld bzw. Pflegesachleistungen zu erhalten.

Empfehlenswert ist den Antrag so früh wie möglich zu stellen, denn entscheidend ist das Datum der Antragstellung und nicht das Datum des Eintritts der Pflegebedürftigkeit. Das bedeutet, wenn Sie ab April pflegebedürftig sind, den Antrag jedoch erst im September stellen, dann erhalten Sie auch erst ab Anfang September Geld.

Welche Voraussetzungen müssen gewährleistet sein, um Pflegeleistungen zu beantragen?

Die pflegebedürftige Person muss mindestens zwei Jahre lang innerhalb der vergangenen 10 Jahre in die soziale Pflegeversicherung eingezahlt haben, um einen Anspruch auf Pflegeleistungen zu erhalten. Dabei spielt es keine Rolle, ob man in die gesetzliche Pflegekasse oder zum Beispiel als Beamter in eine private Pflichtversicherung eingezahlt hat. Falles es sich um pflegebedürftige Kinder handelt, muss entsprechend mindestens ein Elternteil eingezahlt haben.

Wo und wie beantrage ich einen Pflegegrad?

Die Pflegekasse, die bei jeweils bei den unterschiedlichen Krankenkassen angesiedelt ist, ist für die Bearbeitung des Antrags auf Pflegeleistungen zuständig. Der Antrag auf einen Pflegegrad sollte idealerweise von der betroffenen Person selbst ausgefüllt werden. Falls diese Person dazu jedoch nicht in der Lage ist, kann auch ein Bevollmächtigter oder ein gesetzlicher Betreuer den Antrag in seinem Namen ausfüllen und einreichen. Bei der Antragstellung muss daraufhin eine Kopie der Vollmacht oder des Betreuerausweises beigelegt werden.

Pflegegrad schriftlich beantragen

Es ist empfehlenswert Ihren Pflegegrad schriftlich zu beantragen. Es genügt, wenn sie einen formlosen Antrag auf Pflegeleistungen bei Ihrer Krankenkasse einzureichen. Auf der Website ihrer Krankenkasse finden Sie in der Regel bereits entsprechende Vorlagen, die Sie verwenden können.

TIPP: Geben Sie bei der Antragstellung nur die nötigsten Informationen an!

Pflegegrad beim Pflegestützpunkt beantragen

Sie haben ebenfalls die Möglichkeit, allein oder zusammen mit Ihrem Angehörigen, einen Pflegestützpunkt aufzusuchen. Dort könne Sie sich vor Ort beraten lassen und gemeinsam mit den Mitarbeitern einen Antrag auf Pflegeleistungen ausfüllen.

Pflegegrad telefonisch beantragen

Sie haben ebenfalls die Option Ihre Pflegekasse telefonisch zu kontaktieren. Nach Ihrem Gespräch erhalten Sie per Email oder Post ein Formular, welches Sie ausgefüllt und unterschrieben zurück an die Pflegekasse schicken müssen.

Was passiert nach der Antragstellung?

Nachdem der Antrag bei der Pflegekasse eingegangen ist, werden diese den medizinischen Dienst, kurz MDK, kontaktieren, um mit dem Antragsteller einen Termin für eine persönliche Begutachtung zu vereinbaren. Nach dem Besuch des Gutachters erhält der Antragsteller in den kommenden Wochen einen Bescheid über die Genehmigung oder Ablehnung des Pflegegrades.

Wenn Ihr Antrag auf einen Pflegegrad abgelehnt wurde oder aus Ihrer Sicht ein geringerer Pflegegrad anerkannt worden ist, haben Sie einen Monat lang Zeit Widerspruch gegen die Entscheidung der Pflegekasse einzulegen.

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